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Hotel Dorint Strandresort & Spa Sylt/Westerland
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Hotel Dorint Strandresort & Spa Sylt/Westerland
Hotel Dorint Strandresort & Spa Sylt/Westerland
Schützenstraße 20-24
25980 Sylt/Westerland
Reservierungsabteilung:

info.sylt@dorint.com

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir mit unserem Hygiene- und Sicherheitskonzept „StaySafe by Dorint” den strengen Auflagen der Behörden Folge leisten, um unseren Beitrag zu erbringen, Ihren Aufenthalt vor allem sicher und angenehm zu gestalten. Gerne erläutert Ihnen Jörg T. Böckeler, COO der DHI - Dorint Hospitality & Innovation GmbH, in diesem kurzen Video das „StaySafe by Dorint” Konzept: » ZUM VIDEO


Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2 bzw. Covid-19) werden von jedem Bundesland und jeder Stadt bzw. Gemeinde mit Blick auf die jeweils aktuelle Gefahrenlage “auf Sicht“ und damit in unregelmäßigen und unvorhersehbaren Abstand Anordnungen zur Durchsetzung einer Kontaktreduzierung erlassen, die ein Verbot von hoteltypische Haupt- oder Nebenleistungen beinhalten können. Aufgrund dieser unsicheren und intransparenten Rechtslage bitten wir um Verständnis, dass wir unser Angebot an hoteltypischen Haupt- und Nebenleistungen mitunter kurzfristig der Rechtslagen anpassen und daher ggf. beschränken müssen.


Modellregion Sylt - Wichtige Hinweise zu Ihrem Aufenthalt

Sylt und unser Hotel nimmt am Modellprojekt für touristische Aufenthalte teil. Im Zuge dessen gelten einige besondere Hinweise für Ihren Aufenthalt, welche wir Ihnen gerne geben (ggfs. nicht abschließende Auflistung):

Wie lange wird das Modellprojekt durchgeführt?
Das Modellprojekt wird vom 01.05. bis einschl. 31.05.2021, mit einer Option der Verlängerung um 4 Wochen, durchgeführt, sofern die Inzidenzzahlen dies zulassen.

Was passiert bei einer zu hohen Inzidenzzahl?
Das Projekt wird direkt abgebrochen. Im Falle eines Projektabbruchs sind die Gäste verpflichtet, unmittelbar und auf eigene Kosten abzureisen.

Sind im Hotel Saunen, Sammelumkleiden oder der Pool geöffnet?
Nein. Gemeinschaftsbereiche, darunter gelten auch Saunen, Sammelumkleiden oder der Pool unterliegen weiterhin der Landesverordnung und dieser Passus wurde nicht geändert.

Gelten die allgemeinen Kontaktverbote?
Ja, auch in der Modellregion gelten die allgemeinen Kontaktverbote.

Welche Belegung eines Zimmers/Studio/Appartment o.ä. sind erlaubt?
Eine Einheit darf mithin nur an die Angehörigen eines Haushaltes oder an maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten vermietet werden (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).

Erfolgt eine digitale Kontaktdatenerfassung?
Die Hotels sind verpflichtet, die luca-App zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen. Die Gäste der Hotels  sind ebenfalls verpflichtet, die luca-App zu nutzen. Sollte eine  Nutzung der luca-App durch die Gäste nicht möglich sein, stellen die Hotels den Gästen sog. „Dongles“ (Schlüsselanhänger der luca-App) zur Verfügung oder pflegen die Kontaktdaten händisch in die luca-App ein.

Einverständniserklärung der Gäste vor Anreise
Alle Gäste, die innerhalb des Modellprojekt-Zeitraums in der Modellregion übernachten wollen,
müssen vor der Anreise eine Einverständniserklärung zusätzlich zu dem Beherbergungsvertrag
unterschreiben.
Gäste, die die Einverständniserklärung nicht unterschreiben möchten, dürfen leider nicht am Modellprojekt teilnehmen und für diese Gäste gilt automatisch das Beherbergungsverbot.

Schnelltest/PCR Test vor Anreise auf Sylt
Als Voraussetzung für die Beherbergung müssen anreisende Gäste einen negativen Corona-
Test (mindestens ein Antigen-Schnelltest, aber auch ein PCR-Test ist möglich), welcher bei
Anreise nicht älter als 48h sein darf, vorweisen. Dieser sollte bereits im Heimatort
durchgeführt werden und muss dem Hotel vor der Schlüsselübergabe vorgezeigt
werden.

Gäste mit vollständigem Impfschutz sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis muss durch Impfpass, Ersatzbescheinigung des Impfzentrums oder ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Impfschutz gilt als vollständig, wenn Erst- und Zweitimpfung erfolgt sind.

Weitere Tests vor Ort - alle 48 Stunden
Spätestens 48 Stunden nach Anreise ist eine Folgetestung vorzunehmen. Anschließend ist für die gesamte Dauer des Aufenthaltes alle 48 Stunden ein Test durchzuführen und dem Hotel vorzulegen. Eine weitere Beherbergung darf nur mit dem Nachweis des negativen Tests weiterbestehen.

Sollte ein Gast im Verlauf seines Aufenthaltes keinen negativen Test vorlegen, muss die
Beherbergung sofort beendet werden.

Positiver Test während des Aufenthaltes
Sollte während des Zeitraums der Beherbergung ein Testergebnis positiv ausfallen, ist eine Nachtestung mit einem PCR-Test zwingend notwendig. Wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt, wird dieser dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland legt das Verfahren nach den allgemeinen Regeln der Kontaktnachverfolgung fest. Maßgeblich ist die  Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über die Anordnung zur Absonderung  (Isolation/Quarantäne) bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Bei positivem Testergebnis wird das Gesundheitsamt umgehend informiert. Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.
1. Das Gesundheitsamt kann die sofortige Abreise an den Heimatort anordnen.
2. Bei Gästen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist sind, kann eine Abreise mit Taxi oder Krankenwagen angeordnet werden. Die Kosten dafür trägt der Gast.
3. Das Gesundheitsamt kann auch eine Quarantäne im Hotel anordnen. Sie werden in dem Fall vom Hotel versorgt. Die Kosten dafür tragen die Gäste.

Heimreise zur Quarantäne
Sollte eine sichere Rückreise an den Heimatort der Gäste mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sein, trägt der Gast die ggf. höheren Kosten eines anderen Rücktransports z.Bsp mit Taxi, Krankenwagen, etc.

Muss im Hotel eine Maske getragen werden?
Ja. Es gelten weiterhin die A-H-A Regelungen und damit auch die Notwendigkeit des Tragens einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2 Maske.

Kann ich Beauty- oder Wellnessleistungen buchen?
Nein.

Gibt es eine Ausgangssperre?
Mit Stand 05.05. gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Gastronomiebetriebe müssen jedoch um spätestens 23 Uhr schließen. In der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr dürfen in der Außengastronomie keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt/ausgegeben werden.

Was ist, wenn ich mich während des Aufenthaltes unwohl fühle?
Bleiben Sie bitte auf Ihrem Zimmer und rufen Sie die Rezeption an.


Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Landesverordnungen, welche Sie » hier finden.


Zusätzliche Informationen zu Lockerungen oder Einschränkungen bei Reisen in die einzelnen Bundesländer finden Sie als praktische Übersicht auch unter https://tourismus-wegweiser.de/: